Das wichtigste in Kürze
Die Studierenden des neuen Bachelorstudiengangs Biologie (Studienplan 2014) wählen freie Veranstaltungen aus dem Angebot aller Fachbereiche. Im ersten Studienjahr sind 2 ECTS und im zweiten 6.5 ECTS vorgesehen.
Einschränkungen:
- Es dürfen keine Pflichtveranstaltungen des Bachelorstudiums Biologie als Wahlveranstaltung angerechnet werden.
- Die Veranstaltungen der Medizinischen und Veterinärmedizinischen Fakultäten stehen in der Regel nicht als freie Leistungen zur Verfügung.
Wie finde ich gesamtuniversitäre Wahlleistungen?
Durchsuchen Sie das KSL nach Veranstaltungen, die Sie interessieren. In den Feldern „Beschreibung“ und „Studium: Anrechnung“ sollten Sie Angaben zum Zielpublikum sowie zur Anrechenbarkeit als Wahlleistung bzw. freie Leistung finden.
Muss ich mich für diese Veranstaltungen anmelden?
Die verantwortlichen Dozenten der Veranstaltungen geben im KSL an, ob eine Anmeldung für die Teilnahme erwünscht ist, und über welche Plattform (KSL oder ILIAS) Sie sich anmelden müssen. Falls die Veranstaltung eine Anmeldefrist hat, so ist diese ebenfalls dem KSL-Eintrag zu entnehmen.
Darf ich an jeder Veranstaltung teilnehmen?
Grundsätzlich sollte man den KSL-Einträgen entnehmen können, ob Sie die Veranstaltung als freie Leistung belegen können. Falls ein KSL-Eintrag zu einer Veranstaltung, die Sie interessiert, die notwendigen Informationen nicht enthält, können Sie dem Dozenten per Mail eine Anfrage zur Teilnahme schicken. (Geben Sie jeweils Ihren Studiengang und Anzahl Semester in Ihrer Mailkorrespondenz an.)
Wie viele ECTS kann ich maximal anrechnen?
Damit die Auswahl an Leistungen grösser ist, dürfen im ersten Jahr maximal 4 ECTS und im zweiten Jahr 8 ECTS angerechnet werden. Teilanrechnungen von grösseren Leistungen sind nicht möglich (kein Aufsplittern). Die Anrechnung von mehr als 2 ECTS (1. Jahr), respektive 6.5 ECTS (2. Jahr) ist nur erlaubt, wenn die ECTS-Zielvorgabe nicht mit einer einzigen Veranstaltung erreicht werden kann. (Z.B. ist die Anrechnung von 2 x 2 ECTS im ersten Jahr nicht erlaubt).
Wer im ersten Jahr mehr als 2 ECTS anrechnen lässt, darf (muss aber nicht!) die überschüssigen ECTS vom Wahlbereich 2. Jahr (6.5 ECTS) subtrahieren, so dass letztlich nicht mehr als die geforderten 8.5 ECTS Wahlleistungen im 1. + 2. Jahr erbracht werden. Es ist darauf zu achten, dass der Bachelor-Studiengang am Schluss (also nach dem 3. Jahr) nicht mehr als 185 ECTS umfasst.
Quelltext
Gesamtuniversitäre Wahlleistungen
Liste einiger Wahlleistungen zusätzlich zu der Offiziellen Liste der unibe (unter FAQ zu gesamtuniversitäre Wahlleistung)